HAFERSTROH
- Rechtsanwälte seit 1885 -

Gammersbach.2

Justizrat Prof. Dr. h. c. Eduard Gammersbach, Gründer der Praxis, wurde am 12.08.1885 als  Rechtsanwalt in Köln zur Anwaltschaft zugelassen.

Zunächst als  Strafverteidiger tätig gewesen - aufgrund seiner Verdienste wurde er vom Reichsjustizamt in die Kommission zur Vorbereitung einer neuen  Strafgesetzgebung berufen - , ließ  er sich 1902 als Rechtsanwalt beim  Oberlandesgericht Köln zu und war fortan ausschließlich auf dem Gebiete  des Zivilrechts tätig.

1919 wurde die Kölner  Universität  neu errichtet; dort wurde er ordentlicher Honorarprofessor, nachdem er zuvor schon an der Kölner Handelshochschule gelehrt hatte.
Im gleichen Jahr verlieh ihm die Universität Bonn die Doktorwürde honoris causa.

International war er als  einer der Mitglieder der deutschen Delegation zu der Gründungssitzung  der Association internationale des avocats in Paris berufen.

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