Zunächst als Strafverteidiger tätig gewesen - aufgrund seiner Verdienste wurde er vom Reichsjustizamt in die Kommission zur Vorbereitung einer neuen Strafgesetzgebung berufen - , ließ er sich 1902 als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht Köln zu und war fortan ausschließlich auf dem Gebiete des Zivilrechts tätig.
1919 wurde die Kölner Universität neu errichtet; dort wurde er ordentlicher Honorarprofessor, nachdem er zuvor schon an der Kölner Handelshochschule gelehrt hatte. Im gleichen Jahr verlieh ihm die Universität Bonn die Doktorwürde honoris causa.
International war er als einer der Mitglieder der deutschen Delegation zu der Gründungssitzung der Association internationale des avocats in Paris berufen.
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